Hausärztliche Betreuung der gesamten Familie
- allgemeinmedizinische Grundversorgung
- Hausbesuche, sofern medizinisch begründet und den Vorgaben des § 12 SGB V entsprechend („wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“)
- Jugendvorsorgeuntersuchung J1
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung bis zum 18. Lebensjahr
- Gesundheitsuntersuchung (ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre)
- Impfungen (angelehnt an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO)
- EKG
- Laboruntersuchungen
- Wundversorgung
- Psychosomatische Grundversorgung
- Betreuung nach Krankenhausbehandlung
- „Recall“: Erinnerungsdienst, z.B an Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen etc.
- Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen nach § 12 SGB V (alle übrigen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, müssen also privat bezahlt werden)