Hausärztliche Leistungen

Hausärztliche Betreuung der gesamten Familie

  • allgemeinmedizinische Grundversorgung
  • Hausbesuche, sofern medizinisch begründet und den Vorgaben des § 12 SGB V entsprechend („wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig“)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung bis zum 18. Lebensjahr
  • Gesundheitsuntersuchung (ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre)
  • Impfungen (angelehnt an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO)
  • EKG
  • Laboruntersuchungen
  • Wundversorgung
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Betreuung nach Krankenhausbehandlung
  • „Recall“: Erinnerungsdienst, z.B an Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen etc.
  • Ausstellung von Attesten und Bescheinigungen nach § 12 SGB V (alle übrigen werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, müssen also privat bezahlt werden)