Privat- und Selbstzahler

Die hier vorgestellten Leistungen sind weitgehend nicht durch die Gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt und können daher nicht auf Krankenschein oder Versicherungskarte abgerechnet werden.

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils aktuellen Fassung liquidiert, diese werden damit problemlos von den privaten Krankenversicherungen, den Zusatzversicherungen und der Beihilfe erstattet.

Als anerkannte Methode ist z.B. die Homöopathie Bestandteil dieser GOÄ. Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind alternativen Behandlungsmethoden gegenüber zwar aufgeschlossen, dürfen aber in der Regel diese Kosten nicht erstatten.

Um das Kostenrisiko zu verringern, werden zunehmend private Zusatzversicherungen für die ärztliche Behandlung mit z.B. Homöopathie, Naturheilverfahren, Akupunktur u.ä. angeboten, vor deren Abschluss man sich aber ausführlich beraten lassen sollte.

 

 

 

 

Als anerkannte Methode ist die Homöopathie Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte.